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Bedingungen zu den Preisen für die Flugschule (Flächenflugzeuge)

In den Flugstunden-Preisen sind inbegriffen die Prämien für

  • die Dritthaftpflichtversicherung
  • die Passagierhaftpflichtversicherung
  • die Insassenunfallversicherung, excl. Pilotensitz. Für diesen Versicherungsschutz ist    
  • der Pilot selbst verantwortlich. Versicherungsschutz kann gewährt sein durch:
  • obgl.Unfallversicherung (UVG), SUVA, Privatunfallversicherung und Krankenkasse
  • die Vollkaskoversicherung pro Flugzeug
  • die SUVA-Prämie bei jeder Art Schulung für das Betriebspersonal


Schulung: 

Zuschlag für jede Art Schulung       
Fluglehrer nach Aufwand            Fr. 81.--/Std.

Training auf fremden Flugzeugen:
Fluglehrer                                    Fr. 95.--/Std.

  • Schulungspauschalen:  Bitte verlangen Sie unserer     detailierten PPL Unterlagen

 

Landetaxen in Sitterdorf:

Schulung auf unseren Schulflugzeugen Fr. 8.-

  • unter 1‘000 kg.  Fr. 19.--
  • bis     1‘500 kg.  Fr. 22.--


Reservationen / Belegungen

  • bis 5 Std. Reservationszeit = mind. ½ effektive Flugzeit
  • bei mehrtägigen Reservationen = nach Absprache (je nach Flugzeugtyp, Saison, Tag)
  • bei der Flugzeugvermietung/ Vercharterung werden pro Flug im Minimum 30 Minuten verrechnet
  • wird das Flugzeug ¼ Std. nach Reservationsbeginn nicht belegt, so kann die FBAG darüber verfügen.


Verrechnungssystem:
monatlich, zahlbar innert 10 Tagen

Kaution:
Die Hinterlegung einer unverzinslichen Kaution von Fr. 1‘000.-- ist für die Miete von Flugzeugen der FBAG Sitterdorf obligatorisch.

Benzinbezüge:
Auswärtsbetankungen im Inland sind bar zu bezahlen.
Auslagen für Betankungen werden verrechnet gem. Original- Quittung.

Kasko-Versicherung: Bruchrisiko / Schadenbeteiligung

  • Bei Doppelsteuerflügen mit dem Fluglehrer haftet der Schüler nicht.
  • Bei normalem Verschulden des Piloten oder Schülers haftet derselbe mit einem Betrag von max. Fr. 3‘000.--