In den Flugstunden-Preisen sind inbegriffen die Prämien für
- die Dritthaftpflichtversicherung
- die Passagierhaftpflichtversicherung
- die Insassenunfallversicherung, excl. Pilotensitz. Für diesen Versicherungsschutz ist
- der Pilot selbst verantwortlich. Versicherungsschutz kann gewährt sein durch:
- obgl.Unfallversicherung (UVG), SUVA, Privatunfallversicherung und Krankenkasse
- die Vollkaskoversicherung pro Flugzeug
- die SUVA-Prämie bei jeder Art Schulung für das Betriebspersonal
Schulung:
Zuschlag für jede Art Schulung
Fluglehrer nach Aufwand Fr. 75.--/Std.
Training auf fremden Flugzeugen:
Fluglehrer Fr. 87.--/Std.
- Schulungspauschalen: Bitte verlangen Sie unserer detailierten PPL Unterlagen
Landetaxen in Sitterdorf:
- unter 1‘000 kg. Fr. 15.-- (Fr. 14.--plus je Fr. 1.- für Verband Schweizer Flugplätze + Fr. 1.- für Nachbarn)
- bis 1‘500 kg. Fr. 18.-- (Fr. 17.--plus Fr. 1.- für Verband Schweizer Flugplätze + Fr. 1.- für Nachbarn)
Reservationen / Belegungen
- bis 5 Std. Reservationszeit = mind. ½ effektive Flugzeit
- bei mehrtägigen Reservationen = nach Absprache (je nach Flugzeugtyp, Saison, Tag)
- bei der Flugzeugvermietung/ Vercharterung werden pro Flug im Minimum 30 Minuten verrechnet
- wird das Flugzeug ¼ Std. nach Reservationsbeginn nicht belegt, so kann die FBAG darüber verfügen.
Verrechnungssystem:
monatlich, zahlbar innert 10 Tagen
Kaution:
Die Hinterlegung einer unverzinslichen Kaution von Fr. 1‘000.-- ist für die Miete von Flugzeugen der FBAG Sitterdorf obligatorisch.
Benzinbezüge:
Auswärtsbetankungen im Inland sind bar zu bezahlen.
Auslagen für Betankungen werden verrechnet gem. Original- Quittung.
Kasko-Versicherung: Bruchrisiko / Schadenbeteiligung
- Bei Doppelsteuerflügen mit dem Fluglehrer haftet der Schüler nicht.
- Bei normalem Verschulden des Piloten oder Schülers haftet derselbe mit einem Betrag von max. Fr. 3‘000.--