Bedingungen zu den Preisen für die Flugschule (Flächenflugzeuge)

In den Flugstunden-Preisen sind inbegriffen die Prämien für

  • die Dritthaftpflichtversicherung
  • die Passagierhaftpflichtversicherung
  • die Insassenunfallversicherung, excl. Pilotensitz. Für diesen Versicherungsschutz ist    
  • der Pilot selbst verantwortlich. Versicherungsschutz kann gewährt sein durch:
  • obgl.Unfallversicherung (UVG), SUVA, Privatunfallversicherung und Krankenkasse
  • die Vollkaskoversicherung pro Flugzeug
  • die SUVA-Prämie bei jeder Art Schulung für das Betriebspersonal


Schulung: 

  • Zuschlag für jede Art Schulung Fluglehrer nach Aufwand Fr. 81.--/Std.
  • Training auf fremden Flugzeugen: Fluglehrer Fr. 95.--/Std.
  • Schulungspauschalen:  Bitte verlangen Sie unserer     detaillierten PPL Unterlagen

 

Landetaxen Schulung:

  • Schulung auf unseren Schulflugzeugen Fr. 9.-

 

Reservationen / Belegungen

  • bis 5 Std. Reservationszeit = mind. ½ effektive Flugzeit
  • bei mehrtägigen Reservationen = nach Absprache (je nach Flugzeugtyp, Saison, Tag)
  • bei der Flugzeugvermietung/ Vercharterung werden pro Flug im Minimum 30 Minuten verrechnet
  • wird das Flugzeug ¼ Std. nach Reservationsbeginn nicht belegt, so kann die FBAG darüber verfügen.


Zahlungsbedingungen:

  • monatlich, zahlbar innert 10 Tagen

Kaution:
  • Die Hinterlegung einer unverzinslichen Kaution von Fr. 1‘000.-- ist für die Miete von Flugzeugen der FBAG Sitterdorf obligatorisch.

Benzinbezüge:
  • Auswärtsbetankungen im In-Ausland sind selbst zu bezahlen.
  • Auslagen für Betankung werden rückvergütet gem. Original-Quittung.

Kasko-Versicherung: Bruchrisiko / Schadenbeteiligung
  • Bei Doppelsteuerflügen mit dem Fluglehrer haftet der Schüler nicht.
  • Bei normalem Verschulden des Piloten oder Schülers haftet derselbe mit einem Betrag von max. Fr. 3‘000.--