Drohnen
Drohnen fliegen lassen in der 5 km Zone um den Flugplatz Sitterdorf
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5-km Zone
Bedingungen und Vorschriften im 5 km Radius um den Flugplatz Sitterdorf:
- Die Flugplatzleitung ist zuständig für die Flugbewegungen in der 5 km Zone
- Jegliche Drohnenflüge sind vorab mit dem Flug-anmeldung Formular der Flugplatzleitung per Mail einzureichen (dieses Formular kann heruntergeladen werden, siehe unten) Drohnen unter 500 g, Vorangehender Anruf erwünscht 071 422 30 31
- den Anweisungen/Bewilligungsauflagen der Flugplatzleitung sind unbedingt einzuhalten
- unbewiligte Drohnenflüge haben mit einer Anzeige zu rechnen
- -bewilligte Drohnenflüge werden für unsere Piloten für die Flugvorbereitung publiziert
- Bewilligungskosten pro Bewilligung/Tag für Infos und Publikationen gemäss Formular. Diese sind vor dem Flug bei der Flugplatzleitung zu bezahlen!
Bitte beachten Sie :
Drohnen können für Flugzeug- oder Helikopter-Passagiere tödlich sein!