Nur für LSZV stationierte Flugzeuge und Helikopter.
Übrige Piloten/Flieger auf Anfrage +41 (0) 71 422 30 31
Grenzüberschreitende Direktflüge nach/von Sitterdorf sind für nicht visumspflichtige Personen ohne zollpflichtige Waren möglich.
Einreichefrist verantwortlicher Pilot:
- Der Verantwortliche Pilot ist für die korrekte Zollanmeldung verantwortlich. Die PDF`s stehen untenstehend für den Download bereit und müssen gemäss folgenden Fristen an den Flugplatz Sitterdorf komplett ausgefüllt eingereicht werden.
1.1 Vor geplantem Start ab LSZV
- Frühestens 24 Stunden oder spätestens 1 1/4 Stunden
1.2 Vor geplanter Landung in LSZV
- Spätestens 2 1/4 Stunden
- Voranmeldepflicht verantwortlicher Pilot:
- In jedem Fall ruft der Pilot nach Erhalt derBestätigungsmail persönlichunter Telefon-N°: +41 (0)71 422 30 31 den Flugplatzchef / FDL auf dem Flugplatz an.
- Der Pilot erkundigt sich über die Verhältnisse auf dem Platz und weist auf das Vorliegen seiner Zollanmeldung hin.
- Wird dieser Anruf (Mitteilungen auf Combox nicht gültig), nicht mindestens 1 Std. vor Abflug gemeldet, können wir den Zoll nicht mehr gewährleisten und der Flug muss allenfals abgesagt werden.
- Aktivierung Zollanmeldung:
- Der Flugplatzchef / FDL überprüft das Eintreffen der Zollanmeldung, verifiziert diese und leitet diese umgehend an die Zoll- und Polizeiorgane weiter.
- Erst mit dem OK des Flugplatzchefs / FDL’s und seiner Weiterleitung an die Zoll- und Polizeiorgane wird die Zollanmeldung aktiviert.
- Einhaltungspflicht verantwortlicher Pilot:
- Der verantwortliche Pilot verpflichtet sich, die auf der Anmeldung ersichtlichen Zoll- und Polizei Vorschriften strikte einzuhalten sowie Crew und Passagiere über diese in Kenntnis zu setzen.
- Den Anordnungen der Flugplatz-, Zoll- und Polizeiorgane ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Einhaltung Start und Landezeiten:
- Die gemeldete Start- bzw. Landezeit ist nach Möglichkeit einzuhalten.
- Ein vorzeitiger Abflug in LSZV ist strikt untersagt.
- Der verantwortliche Pilot meldet eine Verzögerung des Start bzw. Landung über 30 Minuten oder eine Flugstornierung frühzeitig dem Flugplatzchef / FDL.
- Die Änderung mit den neuen Zeiten kann unter Bemerkungen auf dem bestehenden Formular übermittelt werden. Unter Umständen gestaltet sich eine neue Zollanmeldung beim Flugplatzchef/FDL nach gleichem Ablauf als sinnvoller.
- Weisung bei Landung:
- Nach der Landung in Sitterdorf lassen Pilot und Passagiere ihr Gepäck vorerst im Flugzeug / Helikopter und begeben sich auf direktem Weg zum "C-Büro".
- Sie halten sich dort für die Weiterbehandlung durch Flugplatz-, Zoll- oder Polizeiorgane zur Verfügung.
- Einflugzeit muss eingehalten werden und es darf nicht mehr als 30 Min vor der gemeldeten Zeit gelandet werden.
- Für Aenderungen von Zoll Ein-oder Abflugzeiten oder Stornierung wird eine zusätzliche Umtriebsgebühr von Fr. 30.00 verrechnet.
- Gebühren Zollabfertigungen:
- Wie auf den anderen Flugplätzen wird für die Umtriebe im Zusammenhang mit der Zollabfertigung eine separate Gebühr im Betrage von CHF 24.-- (exkl. MwST) pro Ein- oder Abflug je Flugzeug / Helikopter fällig.
- Diese wird bei festen Kunden (Hangarmieter, Flugschüler und Gastpiloten) automatisch mit der Monatsrechnung eingefordert.
- Auswärtige Piloten bezahlen die Gebühr vor dem Start oder nach der Landung in bar direkt dem Flugplatzchef / FDL.
- Folgen bei Nichteinhaltung:
- Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, kann der Flugplatzleiter ein Flugverbot für LSZV aussprechen.
- Kontrollen durch das Zollamt oder Grenzwacht:
Kontrollen durch das Zollamt oder Grenzwacht werden mit den erhobenen Gebühren vom Flugplatz bezahlt.
Wir danken für Ihre fristgerechte Einreichung
Ihr Erlebnisflugplatz Team