Drohnen­bewilligungen

Drohnen fliegen lassen in der 5 km Zone um den Flugplatz Sitterdorf

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 250g, ist im 5 km Radius um den Flugplatz Sitterdorf verboten.

Innerhalb des Flugperimeters ist der Betrieb von unbenannten Luftfahrzeugen aller Gewichtklassen ganzheitlich verboten.

Ausnahmen: Ausnahmebewilligungen können bei der zuständigen Flugplatzleitung beantragt werden.

Bedingungen und Vorschriften im 5 km Radius um den Flugplatz Sitterdorf für Drohnenflüge: 

  • Die Flugplatzleitung ist zuständig für die Flugbewegungen in der 5 km Zone
  • Drohnenflüge sind vorab mit dem Fluganmeldung Formular (Bewilligungsverfahren) der Flugplatzleitung per Mail einzureichen.
    Das entsprechende Antragsformular kann mittels Link, siehe unten, heruntergeladen werden.
  • Die Anweisungen/Bewilligungsauflagen der Flugplatzleitung sind unbedingt einzuhalten.
  • Unbewilligte Drohnenflüge haben mit einer Anzeige zu rechnen.
  • Bewilligte Drohnenflüge werden für unsere Piloten für die Flugvorbereitung publiziert.


Bitte beachten Sie :
Drohnen können für Flugzeug- oder Helikopter-Passagiere tödlich sein!

 

Wir danken für Ihre Einhaltung

Ihr Erlebnisflugplatz Team