Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 250g, ist im 5 km Radius um den Flugplatz Sitterdorf verboten.
Innerhalb des Flugperimeters ist der Betrieb von unbenannten Luftfahrzeugen aller Gewichtklassen ganzheitlich verboten.
Ausnahmen: Ausnahmebewilligungen können bei der zuständigen Flugplatzleitung beantragt werden.
Bedingungen und Vorschriften im 5 km Radius um den Flugplatz Sitterdorf für Drohnenflüge:
Bitte beachten Sie :
Drohnen können für Flugzeug- oder Helikopter-Passagiere tödlich sein!
Wir danken für Ihre Einhaltung
Ihr Erlebnisflugplatz Team