Drohnen fliegen lassen in der 5 km Zone um den Flugplatz Sitterdorf
Bedingungen und Vorschriften im 5 km Radius um den Flugplatz Sitterdorf:
- Die Flugplatzleitung ist zuständig für die Flugbewegungen in der 5 km Zone
- Jegliche Drohnenflüge sind vorab mit dem Fluganmeldung Formular (Bewilligungsverfahren) der Flugplatzleitung per Mail einzureichen.
Das entsprechende Antragsformular kann mittels Link, siehe unten, heruntergeladen werden.
Drohnen unter 500 g, Vorangehender Anruf erwünscht +41 (0)71 422 30 31
- die Anweisungen/Bewilligungsauflagen der Flugplatzleitung sind unbedingt einzuhalten.
- unbewiligte Drohnenflüge haben mit einer Anzeige zu rechnen.
- bewilligte Drohnenflüge werden für unsere Piloten für die Flugvorbereitung publiziert.
Bitte beachten Sie :
Drohnen können für Flugzeug- oder Helikopter-Passagiere tödlich sein!
Wir danken für Ihre Einhaltung
Ihr Erlebnisflugplatz Team